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Rund um den Campus
Was Sie sonst noch so wissen sollten:
InskriptionDie Inskription ist die offizielle Einschreibung an der Universität Linz und betrifft alle TeilnehmerInnen am Aufbaustudium Energiemanagement. Sie werden in den Lehrgang als „außerordentliche/r HörerInnen“ aufgenommen, Sie erhalten eine Studienkennzahl zugewiesen und eine Matrikelnummer (Immatrikulation), die Sie während Ihrer gesamten Laufbahn an der Universität begleiten wird. Diese formelle Angelegenheit übernimmt die Prüfungsabteilung (Bankengebäude, 1. Stock). Hier erhalten Sie die Kepler Card, Ihren persönlichen Studentenausweis.
Bis 31. Oktober 2010
Öffnungszeiten der Studien- und Prüfungsabteilung
Mo, Do, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Di: 8.00 - 12.00 Uhr
Mi: 9.00 - 12.00 /14.00 - 17.00 Uhr
SEIT WINTERSEMESTER 2004/2005 NUR MEHR ONLINE MÖGLICH.
Falls Sie schon einmal Studierende/r an der JKU waren, müssen Sie die Online-Zulassung nicht ausfüllen!
- Gültigen Reisepass
- Reifeprüfungszeugnis
- Heiratsurkunde (wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht)
- Nachweis über die Sozialversicherungsnummer (E-card)
- Formular der Online Zulassung
Servicepoints finden Sie im Bankengebäude im Erdgeschoß.
Parken
Sie haben die Möglichkeit, bar zu bezahlen oder die in der Karte integrierte Quick-Funktion zu benützen.
Als Studierende bezahlen Sie pro Tag € 1,50
Petit Café Sassi
Bankengebäude (Erdgeschoß)
Mo – Sa, 7.30 – open end
Einstein TrattoriaAltenberger Straße 70
Mo – Sa, 11.00 – 24.00 Uhr
Küche v. 11.00 – 14.00 und ab 18.00 Uhr
Pizzeria Bella CasaAubrunnerweg
Täglich von 11.00 - 24.00 Uhr
Auch Zustellung möglich: 070/24 56 46
China Restaurant Jade GartenAbrunnerweg 11
Täglich von 11.00 – 21.00 Uhr
BILDUNGSKONTO
- Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt und die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen
- Personen in Karenz,
- KinderbetreuungsgeldbezieherInnen,
- WiedereinsteigerInnen,
- Geringfügig Beschäftigte
- KrankenpflegeschülerInnen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen
- Ein-Personen-UnternehmerInnen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
- Kosten für Fachbücher, Instrumente, Material (soferne keine Kurskosten anfallen)
- Unterkunftskosten (Übernachtung und Frühstück, nur bedingt notwendige Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem speziellen Bildungkonto)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.
75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft,
Bahnhofplatz 1 zu richten.
Formular:
Allgemeines und spezielles Bildungskonto für das Jahr 2008 (BGD/E-1) Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 (LDZ)
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at
Arbeitsmarktservice OÖ
Beihilfe zu den Kurskosten im Sinne des § 34 (2) (AMSG) für die Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Ziel 3 – Schwerpunkt 4 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern, andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
Wer?
Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber – mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts, politischen Parteien und radikalen Vereinen. Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind förderbar.
Bei Vorlage eines Bildungsplans sind folgende Personen förderbar:
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,
- Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben,
- WiedereinsteigerInnen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und
- Personen in Elternkarenz.
- UnternehmenseigentümerInnen,
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe,
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen),
- Lehrlinge,
- geringfügig Beschäftigte
- Überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
Was?
Die Auswahl der Schulungen erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Schulung muss vom AMS als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll beurteilt werden und mindestens 16 Stunden umfassen. Nicht gefördert werden u.a. Schulungen von betriebsspezifischen Schulungseinrichtungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können für Ausbildungen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen auch die Personalkosten gefördert werden.
Das Begehren muss vor Beginn der Schulung eingereicht werden.
Wie viel?
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der anerkennbaren Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre beträgt die Höhe der Förderung drei Viertel der anerkennbaren Kursgebühren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Wo?
Da Änderungen der Förderbedingungen auch kurzfristig eintreten können, informieren Sie sich unmittelbar vor Begehrensstellung bei einer der unten angeführten Adressen und verwenden Sie bitte ausschließlich das im Internet
aktuell gültige Antragsformular (“Begehren“).
Zuständig für die Förderabwicklung ist die Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ,
Europaplatz 9, 4021 Linz.
Formulare und detaillierte Informationen können Sie aus dem Internet herunterladen: http://www.ams.at/ooe (Qualifizierungsförderung für Beschäftigte) oder
Sie wenden sich direkt an Ihre/n persönliche/n BeraterIn in der regionalen
Geschäftsstelle des AMS oder an die Landesgeschäftsstelle Tel. 0732/6963 DW
20140 (Hr. Achleitner), 20142 (Fr. Plecr) oder 20146 (Fr. Mayr), Fax DW 20190,
E-Mail: ams.oberoesterreich@ams.at
Hier finden Sie den Link zum Campusplan und zu dem Infofolder.
Campusplan
Infofolder

